Ein Bürgermeister darf verheiraten

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von links: Andreas Strauß (1. Bürgermeister), Thomas Emslander (Vater der Braut ), Manuela und Chris Bonardi

Das Bürgermeisteramt hat auch eine ganz besondere Seite. Der Bürgermeister darf nämlich auch als Standesbeamter Trauungen vornehmen. Als ich von unserem Standesamt gefragt wurde, ob ich denn dies auch machen wollte, so war die Antwort klar: Selbstverständlich will ich das gerne machen. Was gibt es schöneres als ein Brautpaar bei einem Teil des schönsten Tages in ihrem Leben zu begleiten. So habe ich bereits im Mai einen Standesamtskurs besucht, um wichtige rechtliche Rahmenbedingungen zu erfahren. Anfang Juni war es dann auch so weit: Meine erste Trauung.

Besonders schön daran war, dass ich das Brautpaar und die Familie kenne: Manuela Emslander (Kreisrätin und Wirtstochter aus Unterglaim) und Christopher Bonardi. Das Wetter war wunderbar und die Trauung verlief einwandfrei. Ich hab schon gemeint, dass dies die erste Trauung wird, in der der Standesbeamte selbst Tränen der Rührung vergießt. 🙂

Zwischenzeitlich habe ich weitere 2 Trauungen am Samstag übernommen.

Das ist wirklich eine sehr schöne Aufgabe für mich. Also ab ins Standesamt 😉

 

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