Lärmintensive Arbeiten der Bahn

Bahnlinie Landshut-Regensburg – Lärmintensive Arbeiten im Streckenabschnitt Neufahrn – Landshut

Durch die Deutsche Bahn Netz AG wurde mitgeteilt, dass im Rahmen des Oberbauprogramms 2017 im Zeitraum 29.07. – 09.09.2017 die Gleiserneuerung im Streckenabschnitt Neufahrn-Landshut mit Erneuerung der Oberleitungsanlage durchgeführt wird.

Somit wird es zu Lärmbelästigungen auch während der Nachtzeit und an Wochenenden kommen.

Zur Sicherung der Beschäftigten wird ein durch die Berufsgenossenschaft vorgegebenes automatisches Warnsystem eingesetzt. Ein Verzicht darauf ist nicht zulässig und somit in dem o.g. Zeitraum mit starken (Lärm-) Immissionen zu rechnen.

Die Bahn ist jedoch bemüht, die Lärmbelästigung auf das jeweilige Mindestmaß zu reduzieren.

Eine Genehmigung für Nacht- und Wochenendarbeiten ist nicht erforderlich, da es sich bei dieser Maßnahme um Arbeiten an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes im Sinne des § 7 Abs.1 Satz 2 der 32. BImSchV handelt, welche von den Betriebszeitbeschränkungen des § 7 Abs.1 Satz 1 der 32. BImSchV ausgenommen sind. Eine Genehmigungspflicht von Sonn- und Feiertagsarbeit existiert ebenfalls nicht, da nach Art. 2 Abs. 3 Nr. 1 FTG die Verbote nach Abs. 1 und 2 im Bereich der Deutschen Bahn nicht gelten.

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