„Staat und Gemeinden fördern den ehrenamtlichen Einsatz für das Gemeinwohl.“ – Volksentscheid 2

Im nachfolgenden Link sind die Volksentscheide kurz und knackig erläutert. http://www.br.de/wahl/landtagswahl-bayern-volksentscheide-100.html Für alle die es gerne ausführlich mögen nachfolgend eine offizielle, ausführliche Information.

Gemeinsam mehr erreichen – gemeinsam sind wir stark!

„Staat und Gemeinden fördern den ehrenamtlichen Einsatz für das Gemeinwohl.“ – so soll es in Zukunft in der bayerischen Verfassung stehen und dem Ehrenamt mehr Gewicht verleihen.

So will unter anderem eine Initiative, bestehend aus Mitgliedern fast aller Fraktionen des Bayerischen Landtags, erreichen, dass in Artikel 121 der Verfassung des Freistaats Bayern die Förderung des Ehrenamts als Staatsaufgabe aufgenommen wird. Bisher verpflichtet der Artikel 121 lediglich alle Bürger zur Übernahme von Ehrenämtern, insbesondere als Vormund, Waisenrat, Jugendpfleger oder Schöffe. Nun soll er um den Satz „Staat und Gemeinden fördern den ehrenamtlichen Einsatz für das Gemeinwohl“ ergänzt werden.

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