Geschichtsträchtige Gerichtslinde muss gefällt werden

Noch im 17. Jahrhundert war Ergolding Sitz eines Schergenamtes und Gerichtsstätte des landesherrlichen Richters von Rottenburg. Die Rottenburger Landrichter hielten ihre regelmäßigen und besonderen Gerichtstage in Ergolding im Wirtsgarten des Gasthauses HsNr. 72 in der Rottenburger Straße ab Die dort befindliche große Linde bezeichnet man noch heute als Gerichtslinde – sie bildet symbolisiert die linke Hälfte des Ergoldinger Wappens von 1955 (Quelle: Heimatbuch des Marktes Ergolding, November 1999). In vielen Kulturen wurde unter der Linde gerichtet, weil man glaubte, die reine Wahrheit würde sich unter der Linde offenbaren.

Diese Linde beim Eingang Biergarten Lindenwirt ist ein durch Rechtsverordnung festgesetztes Naturdenkmal. Bereits im Oktober 1937 wurde sie mit Bekanntmachung im Amtsblatt in das Naturdenkmalbuch aufgenommen. Damit liegt die Zuständigkeit als auch die Verkehrssicherungspflicht für dieses Naturdenkmal beim Landratsamt Landshut.

Im Hinblick auf diese Verkehrssicherungspflicht hat das Landratsamt wegen grundsätzlicher Bedenken zur Standsicherheit eine Überprüfung durch einen Sachverständigen in Auftrag gegeben. Mit dem Gutachten wurde ein von der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baumpflege und Verkehrssicherheit von Bäumen, beauftragt.

Das Ergebnis dieser Prüfung ist äußerst unerfreulich. Leider gibt es für die Linde an diesem Standort mit erhöhter Verkehrssicherungspflicht (Straße, Biergarten und Wirtshaus) keine Möglichkeit in Würde, so wie es die Natur gerne hätte, die letzten Jahre als wuchtiges Rudiment, Habitat, stückweise brechend zum Boden zurückzukehren.

Die Linde ist unverzüglich abzubauen. Im Hinblick auf die nahezu fast vollständig aufgelösten Stammstrukturen kann selbst ein Erhalt als 5–10 m hoher Torso nicht empfohlen werden, auch dieser könnte in den nächsten Jahren unkontrolliert in sich zusammenbrechen, wobei auch ein Sturz in die Einfahrt oder Straße möglich ist.

Der Marktgemeinderat wurde in der Sitzung am 06.02.2018 über diese unvermeidliche Maßnahme informiert. Schweren Herzens haben die Mitglieder des Gremiums diese Mitteilung akzeptiert. Teile der gefällten Linde sollen, soweit möglich, an einem geeigneten Platz ausgestellt werden. Es wird eine Ersatzpflanzung mit einer Linde (Großbaum) durchgeführt und eine Gedenktafel am Standort errichtet.

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