Liquiditätshilfe Markt Ergolding

Um die negativen Auswirkungen des Corona-Virus für Unternehmen im Marktgebiet abzufedern gewährt der Markt Ergolding Liquiditätshilfen in Form erleichterter Gewerbesteuer-Stundungen. Sollte es aufgrund des Corona-Virus nachweislich zu Liquiditätsengpässen kommen, können für Gewerbesteuervorauszahlungen ab 2020 Stundungen gewährt werden. Die Liquidität der Unternehmen soll dadurch verbessert werden. Auf eine Festsetzung der üblichen Stundungszinsen in Höhe von 0,5 % pro Monat kann im konkreten Einzelfall teilweise oder ganz verzichtet werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass für die fehlende Liquidität die Corona-Pandemie ursächlich ist. Dabei wird ein großzügiger Beurteilungsmaßstab angelegt. Der Stundungsantrag ist schriftlich, per Fax oder per E-Mail an das Steueramt des Marktes Ergolding zu stellen. Der Antrag muss begründet sein und der entstandene Liquiditätsengpass ist nachzuweisen (sh. Informationen im Antrag) Hinsichtlich der Gewerbesteuervorauszahlungen 2020 kann bei Bedarf ein Antrag auf Herabsetzung gestellt werden, sobald ersichtlich ist, dass die Gewerbeerträge der Unternehmen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer als bisher angenommen sein werden. Die Liquidität im laufenden Jahr wird dadurch ebenfalls verbessert. Sofern die Vorauszahlungen auf einem Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamtes beruhen, bitten wir, die Herabsetzung des Messbetrags bei dem jeweils zuständigen Betriebsstätten-Finanzamt zu beantragen.
Kontakt: Markt Ergolding, Steueramt Lindenstraße 25 84030 Ergolding Tel. 0871/7603-65 Fax 0871/7603-33 E-Mail: finanzverwaltung@ergolding.de Ansprechpartner: Frau Köllner

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