Alles zur Krisenbewältigung

Aufgrund des anhaltenden Katastrophenfalles Einschränkungen am Landratsamt

Mit der Feststellung des landesweiten Katastrophenfalles durch Ministerpräsident Markus Söder hat sich auch für das Landratsamt Landshut einiges verändert: Der Krisenmodus, der bereits vorher deutlich zu spüren war, ist nun noch einmal mehr als deutlidh geworden. Mit dem Katastrophenfall ist auch die „Führungsgruppe Katastrophenschutz“ (kurz: FüGK) aktiviert worden, die jede Kreisverwaltungsbehörde (d. h. jeder Landkreis bzw. jede kreisfreie Stadt) für Fälle wie diesen im Hintergrund und auf Abruf aufgebaut hat.

Die FüGK ist ein Instrument des Katastrophenschutzes. Die Gruppe wird mit Mitarbeitern aus dem Landratsamt besetzt und durch externe Berater (z. B. Feuerwehr, Sanitätsdienst, Bundeswehr) begleitet. Je nach Sachlage unterstützen die Mitarbeiter die Helfer vor Ort.

Bei der Bewältigung In der Corona-Krise kommt es vor allem auf die Materialbeschaffung an: Die FüGK ermittelt den Bedarf der einzelnen Einrichtungen (unter Einsatz einer extra angelegten E-Mail-Adresse) und versucht, das Material zu beschaffen. Da der Bedarf derzeit global sehr hoch ist, sind Atemschutzmasken, Handschuhe, Schutzanzüge etc. leider nicht mehr in der gewohnten Fülle am Markt erhältlich bzw. können die üblichen Lieferanten die angeforderten Mengen nicht mehr bereitstellen. Das Material wird normalerweise zentral über den Freistaat und ggf. den Bund gestellt, muss aber auch noch von der FüGK logistisch abgewickelt werden, dass Masken, Handschuhe, Desinfektionsmittel und Schutzanzüge auch umgehend zum Empfänger gelangen.

Die Lieferung erfolgt an einen zentralen Platz im Landkreis, dort kommissioniert und dann mithilfe der Feuerwehren an die einzelnen Empfänger verteilt – Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Rettungsdienste etc.

Es sind zwar zum Teil schon erste Lieferungen erfolgt: Da aber noch nicht absehbar ist, wann der Bedarf wieder sinken wird und mit anhaltender Dauer der Krise das Material auch knapper wird, ist auch die FüGK weiter gefordert.

Die Gruppe arbeitet derzeit im Schichtbetrieb, die Mitarbeiter kommen aus den unterschiedlichsten Sachgebieten im Haus. Deshalb bitten wir die Bevölkerung auch um Verständnis, wenn nicht jeder Mitarbeiter sofort erreichbar ist oder bestimmte Angelegenheiten, die nichts mit dem Corona-Virus zu tun haben, nicht umgehend bearbeitet werden können und es zu längeren Wartezeiten kommen kann. Doch es gilt der Katastrophenfall – und deshalb hat es Priorität, diese zu Krise bewältigen: und braucht es jede helfende Hand.

Deshalb bitten wir unbedingt, folgende Hinweise aus den einzelnen Sachgebieten zu beachten:

Bürgertelefon: Für Fragen rund um das Corona-Virus haben Stadt und Landkreis ein Bürgertelefon geschaltet – Mediziner beantworten hier die drängenden Anliegen der Bevölkerung und informieren unter anderem über den Infektionsschutz. Das Bürgertelefon ist Montag bis Freitag von 10.00 bis 12.00 Uhr bzw. von 14.00 bis 16.00 Uhr besetzt. Sie erreichen das Bürgertelefon unter Tel. 0871/408-1805, -1806 oder -1807.

Parteiverkehr: Bis mindestens 31. März 2020 sind das Landratsamt Landshut sowie alle seine Außenstellen nicht für den externen Besucherverkehr zugänglich. Ob das Landratsamt nach diesem Zeitpunkt wieder für die Öffentlichkeit geöffnet werden kann, ist derzeit noch nicht absehbar. Die Mitarbeiter – sofern sie nicht gerade in der FüGK eingesetzt sind – sind weiterhin per Telefon oder E-Mail erreichbar. Bei dringenden Fällen bzw. unaufschiebbaren Angelegenheiten ist eine Terminvereinbarung möglich.

Gesundheitsamt: Bei der Bewältigung der Corona-Pandemie kommt dem Gesundheitsamt natürlich eine besondere Rolle zu. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von frühmorgens bis spätabends und auch an den Wochenenden im Einsatz, um als Öffentlicher Gesundheitsdienst die infizierten Personen festzustellen und die nötigen Maßnahmen anzuordnen und umzusetzen, um so die Infektionsketten zu unterbrechen und das Infektionsgeschehen zumindest verlangsamen zu können. Haben Sie deshalb bitte Verständnis, dass Anfragen zu anderen Themen deshalb derzeit nicht beantwortet werden können. Auch die Schuleingangsuntersuchungen und die Heilpraktiker-Prüfungen müssen bis auf weiteres entfallen.

Abfallwirtschaft: Die Altstoffsammelstellen sind ebenfalls bis mindestens 31. März 2020 geschlossen. Selbiges gilt für die Bauschuttannahme-Stellen in Geisenhausen und Inkofen. Die für 28. März und 4. April vorgesehenen Problemmüllsammlungen in Geisenhausen und Essenbach müssen entfallen. Die Reststoffdeponie Spitzlberg ist derzeit nur für gewerbliche Anlieferer geöffnet. Die Abholung von Restmüll-, Bio- und Papiertonnen sowie dem Gelben Sack laufen regulär weiter, deshalb sollen die Haushalte auch ihre Mülltrennung weiter wie gewohnt vornehmen. Das Altglas kann wie gehabt über die landkreisweit aufgestellten Altglas-Container entsorgt werden, das Wegbringen von Sperrmüll, Elektroaltgeräte, Grüngut etc. muss auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Die Müllumladestation Wörth nimmt ebenfalls bis auf weiteres keine Abfälle von Kleinanlieferern an. Zwingend notwendige Wohnungsräumungen können über private Cotianerdienste oder gewerbliche Dienstleister erfolgen. 

Zulassungsstelle: Auch die Zulassungsstellen im Landkreis sind für den Parteiverkehr derzeit nicht geöffnet. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, in erster Linie auf die Online-Services der Zulassungsstelle (verfügbar auf www.landkreis-landshut.de) zurückzugreifen. Viele Angelegenheiten können auch telefonisch oder auf dem Postweg erledigt werden. Sie erreichen die Mitarbeiter bei Fragen unter zulassung@landkreis-landshut.de oder Tel. 0871/408-1820.

Kinderbetreuung: Durch die geschlossenen Schulen und Kitas sind auch viele unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuhause gebunden, um ihre Kinder betreuen zu können. Das Landratsamt hat deshalb auch die Möglichkeiten zum HomeOffice ausgebaut – so können die Betroffenen ihren vielfachen Aufgaben besser nachkommen: Als Eltern, aber auch als Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Wir bitten Sie deshalb, Ihre Anliegen vorzugsweise per E-Mail zu übermitteln. 

Wirtschaft: Die Corona-Krise trifft auch die regionale Wirtschaft hart. Die Wirtschaftsförderung berät betroffene Unternehmer unter Tel. 0871/408-1830 oder unter wirtschaft@landkreis-landshut.de.

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