Gesichtsmaske tragen, aber richtig
Gesundheitsamt gibt Tipps zur richtigen Handhabung

Presseinfo des Landratsamt Landshut:

Mit der ab der kommenden Woche angekündigten bayernweiten Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel tauchen einige Fragen auf: Welchen Zweck hat die Maske? Wie trage ich sie richtig? Woher bekomme ich eine Gesichtsmaske?

Eine Mund-Nasen-Maske schützt zwar den Träger selbst nicht vor einer Ansteckung, vermindert aber das Risiko einer Tröpfcheninfektion seines Umfeldes deutlich – und die ist der Hauptverbreitungsweg des Corona-Virus. 

Damit die Maske auch ihren Zweck erfüllt, müssen einige weitere Punkte beachtet werden, wie das Gesundheitsamt Landshut erklärt. Mit gutem Grund werden die schützenden Artikel „Mund-Nasen-Masken“ genannt – denn sie müssen unbedingt sowohl den Mund, als auch die Nase des Trägers bedecken. Außerdem sollten die Hände auch beim Anlegen der Maske mit dem Stoff so gut wie nicht in Berührung kommen. Auch deshalb ist weiterhin eine gute Handhygiene unabdingbar. Nach dem Tragen sollte die Maske in keinem Fall einfach lose in der Handtasche oder der Jackentasche verstaut werden: Vielmehr muss sie stets sorgfältig in einem extra Plastikbeutel verpackt werden, um die Berührung mit anderen Gegenständen zu vermeiden. Wiederverwendbare Stoffmasken, mit möglichst hohem Baumwollanteil, müssen immer wieder gewaschen (mindestens 60 Grad) und in einem kleinen Kochtopf ausgekocht werden, ein „Auslüften“ allein reicht nicht aus. Einwegmasken sind regelmäßig zu tauschen.

Dabei benötigt der Bürger für den Alltagsgebrauch sicherlich keine zertifizierte FFP-Maske wie sie im medizinischen Bereich eingesetzt wird. Dabei stellt der Landshuter Landrat Peter Dreier klar, dass der Landkreis nicht flächendeckend Masken zur Verfügung stellen kann: „Die Marktlage ist weiter angespannt und wir haben leider keine ausreichenden Bestände, dass wir jedem Bürger Gesichtsmasken für den Alltag zur Verfügung stellen könnten.“ 

Auch selbstgenähte Stoffmasken sind eine Lösung. So haben sich in verschiedenen Landkreis-Gemeinden und in der Stadt Landshut mit „Landshut näht“ bereits verschiedene ehrenamtliche Näh-Initiativen gegründet, viele Schneidereien und Nähstuben bieten bereits seit geraumer Zeit Mund-Nasen-Masken an. Aber auch selbstgenähte Versionen (eine Anleitung ist auf www.landkreis-landshut.de  und www.landshut-naeht.de verfügbar) können durchaus ihren Zweck erfüllen – sofern die verschiedenen Hygiene-Maßgaben beachtet werden. Aber mit dem Tragen von Masken allein ist es nicht getan – das Befolgen der eingängigen Hygieneregeln (regelmäßiges Händewaschen, Husten und Niesen in die Ellenbeuge) sowie das weitere unbedingte Einhalten des Mindestabstandes zu anderen Personen bleiben weiterhin unabdingbar, um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.

Seit dem 9. März 2020 – an diesem Tag wurde der erste Fall in der Region bekannt – wurden 850 Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Gesundheitsamtes Landshut haben, positiv auf das Corona-Virus getestet, 445 davon konnten aus der Quarantäne mittlerweile wieder entlassen werden. Es wurden 3 338 Kontaktpersonen ermittelt. Bisher sind 26 Personen verstorben, bei denen ein Zusammenhang mit COVID19 möglich ist. (Stand: 20. April 2020, 11.00 Uhr). 

In den regionalen Krankenhäusern werden derzeit 69 Corona-infizierte Personen behandelt, davon werden 23 intensivmedizinisch betreut (Stand: 20.04.2020, 9.30 Uhr). Dies sind aber nicht nur Patienten aus dem Raum Landshut – auch Bürgerinnen und Bürger anderer Landkreise befinden sich in den regionalen Kliniken zur Behandlung (werden aber von einem anderen Gesundheitsamt als Indexfall gelistet). Vorsorglich werden alle Patienten mit einem Atemwegsinfekt, die ins Krankenhaus eingeliefert werden, auf das Corona-Virus getestet. Bis das Ergebnis eingeht, bleibt der Patient auf einer eigenen, isolierten Corona-Station; auch wenn sich nach Eingang des Testergebnisses herausstellen sollte, dass der Patient sich nicht mit dem Virus angesteckt hat. In der Zwischenzeit ist dieser Platz aber dennoch faktisch wie statistisch belegt.

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