Maskengeschenk

In diesen Tagen verteilt der Markt Ergolding für jeden Haushalt 10 Mund-Nasenschutz-Masken sog. OP-Masken.
Die Verteilung erfolgt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des pädagogischen Dienstes, die sich freiwillig hierzu bereit erklärt haben. Dafür bedanke ich mich recht herzlich.
Zu unserer Verteilaktion bekomme ich sowohl positive, als auch negative Rückmeldungen.
Viele bedanken sich für diese kostenlose Masken, die sie im Briefkasten vorfinden.
Und wie überall gibt es Rückmeldungen mit Ängsten, Bedenken oder negatives. Vielleicht können die nachfolgenden Erläuterungen etwas beruhigen.

Der Markt Ergolding hat über Monate hinweg seine Bauhofflächen für ein Verteilzentrum des Landkreises Landshut zur Verfügung gestellt. Wir haben dafür keine Miete verlangt, sondern dies im Rahmen des Katastrophenschutzes kostenfrei zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug dafür haben wir u.a. auch eine größere Anzahl an diesen Mund-Nasenschutz-Masken zur Verfügung gestellt bekommen. Ein Teil dieses Lagerbestandes läuft im Jahr 2022 ab. Daher haben wir uns entschieden, jedem Haushalt in Ergolding 10 Masken kostenfrei zur Verfügung zu stellen.


Die Frage ob Ergolding zu viel Geld hat, kann ich somit guten Gewissens verneinen. Auch die Beschäftigten, welche die Masken verteilen verursachen keine zusätzlichen Personalkosten, denn diese Personalkosten fallen unabhängig von der Verteilaktion an. Die Beschäftigten nehmen sich so 2 bis 3 Stunden Zeit um die Masken für einen bestimmten Bezirk zu verteilen. Die Beschäftigten können dies machen, da während des Lockdowns nur eine Notbetreuung in den Kinderbetreuungseinrichtungen angeboten wird und somit nicht alle zur Verfügung stehenden Kräfte in den Kinderhäusern stets benötigt werden.

Dann kommen auch Fragen, wie: „Für was soll das gut sein, Warum keine FFP2 Masken, Was sollen wir mit diesen Masken?“
FFP2 Maskenpflicht gibt es nur in bestimmten Bereichen!

Hierzu folgende Info aus dem Ministerium:
Wo gilt die FFP-2 Maskenpflicht?
Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske ist eine allgemeine Pflicht im ÖPNV, im Einzel- und Großhandel, bei Click&Collect, an Verkaufsständen auf Märkten, in nach § 12 der 11. BayIfSMV zulässigerweise geöffneten Betrieben (z. B. Banken, Tankstellen, Optiker), in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie sonstigen medizinischen, therapeutischen Praxen und bei Besuchen in Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen.

In vollstationären Einrichtungen der Pflege, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und in Altenheimen und Seniorenresidenzen gilt beim Kontakt mit Bewohnern eine FFP2-Maskenpflicht auch für das Personal.

Im Gottesdienst besteht für die Besucher künftig FFP2-Maskenpflicht.

Auch bei der Abholung vorbestellter Waren bei Bibliotheken und Archiven gilt nun die FFP2-Maskenpflicht.

Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind von der FFP2-Masken-Plicht ausgenommen.

Ab einem Alter von 6 Jahren bleibt es bei der bisherigen Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Quelle: Coronavirus: Häufig gestellte Fragen – Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (bayern.de)

Sie sehen also, dass Sie nicht überall eine FFP-2 Maske tragen müssen. Insoweit können die verteilten Masken weiterhin gut eingesetzt werden, zumal sie für viele auch angenehmer zu tragen sind.

Dieses Masken sind also kostenlos aber sicherlich nicht umsonst – trotz FFP-2 Maskenpflicht.

Sollten Sie die Masken nicht benötigen, so wäre es sicherlich eine schöne Geste, wenn sie diese an jemanden weitergeben, die/der sich über das Geschenk freut.




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