Trauriges Ergebnis einer Prüfung

In meinem Blog habe ich darüber berichtet, dass die Kreuzung Ergoldsbacher Straße beim Ergoldinger Bauhof  sich in den letzten Jahren als gefährliche Kreuzung erwiesen hat. Dies stellten u.a. die Mitglieder der FFW Ergolding fest, da sie vermehrt Einsätze an dieser Stelle haben.

Daher habe u.a. auch ich das Landratsamt Landshut angeschrieben und über diese Thematik berichtet.

Das Landratsamt hat nun eine Verkehrsschau durchgeführt mit folgendem – für mich traurigem – Ergebnis.

„Die Sichtverhälntisse bei der Einfahrt von der Kreisstraße LA 26 in die St 2143 sind einwandfrei. Auch die bauliche Gestaltung des Einmündebereichs weist u.E. keine Mängel auf. Insofern ist nicht klar ersichtlich, warum es hier des öfteren zu Unfällen kommt. Für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung fehlt es hier an den erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO. Im übrigen sind Geschwindigkeitsbeschränkungen auch nur dann zielführend, wenn sie von den Verkehrsteilnehmern akzeptiert und dementsprechend beachtet werden. Bei dem gut ausgebauten und zügigen Streckenverlauf kann das nicht angenommen werden.
Wir haben lediglich beschlossen, dass mit größeren Verkehrszeichen die Erkennbarkeit der Einmündung noch etwas verbessert wird.“

Das positive ist, dass das Landratsamt Landshut auf Anregungen von Bürgern reagiert und die Thematik zügig geprüft hat.
Auch die bessere Erkennbarkeit der Einmündung ist eine positive Maßnahme. Vielen Dank dafür.

 Trotzdem macht es mich etwas traurig, dass obwohl eingeräumt wird, dass es des öfteren zu Unfällen kommt, keine Tempobeschränkung möglich ist. Und über die Argumentation, dass aufgrund des gut ausgebauten Streckenverlaufs nicht angenommen werden kann, dass die Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeitsbeschränkung beachten, ärgere ich mich. Auf der Autobahn A92 (gut ausgebaut und sicherlich auch ein zügiger Streckenverlauf) Richtung München gleich nach der Auffahrt Nord gibt es eine Tempobegrenzung auf 120 km/h. Also auf der Autobahn ist es möglich – hier jedoch nicht. Schade, dass dies die Rechtslage nicht hergibt.

Ich hoffe nur, dass uns der Satz „Hätten wir damals doch …. dann ….“ erspart bleibt.

Ein Kommentar zu “Trauriges Ergebnis einer Prüfung”

  1. […] In meinem Blog habe ich euch von meinem leider erfolglosen Versuch berichtet, dass an der unfallträ… […]