„Staat und Gemeinden fördern den ehrenamtlichen Einsatz für das Gemeinwohl.“ – Volksentscheid 2

Demografischer Wandel, Globalisierung, Migration und eine sich zunehmend verändernde Familienstruktur werden in der Begründung als Ausdruck eines tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandels angeführt, der gemeinsamer beherzten Bemühungen von Staat und Gesellschaft bedarf. In einer aktiven Bürgergesellschaft gestalten die Menschen durch ihr freiwilliges bürgerschaftliches Engagement das Gemeinwesen nach Kräften mit und bereichern es. Dadurch tragen sie zu einer menschlichen und solidarischen Gesellschaft bei und festigen das demokratische Gemeinwesen.

Aus diesem Grund soll die ausdrückliche Regelung zur Förderung des Ehrenamts in die Verfassung des Freistaates Bayern aufgenommen werden. Der Antrag kam auf Initiative der Freien Wähler zustande und wurde am 10. Dezember 2012 in den Landtag eingebracht. Er wurde unterstützt durch die Fraktionen der CSU, SPD und der FDP.

Stärken Sie den ehrenamtlichen Einsatz durch die Aufnahme in die Bayerische Verfassung.

2.            Begründung des Landtags

Im vom Landtag beschlossenen gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen von CSU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP (LT-Drs. 16/15140) wird zur Begründung Folgendes ausgeführt:

Zu § 1 (Art. 121 Satz 2 – Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl)

Die Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl wird durch den in Art. 121 neu einzufügenden Satz 2 zum Staatsziel erklärt.

Durch das Wort „fördern“ wird klargestellt, dass Staat und Gemeinden diesem Ziel ein besonderes Gewicht beizumessen haben. Ein Rechtsanspruch gegen das Land oder Gemeinden auf eine konkrete, insbesondere auch finanzielle Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl kann hieraus jedoch nicht abgeleitet werden.

Seiten: 1 2

Keine Kommentare möglich.