Volksentscheid – Warum eigentlich?

Die Werbeplakate für die Kandidatinnen und Kandidaten der anstehenden Wahlen sind allgegenwärtig.

Doch gleichzeitig mit den Wahlen werden auch 5 Volksentscheide in Bayern zur Abstimmung gestellt.

Bei der Landtagswahl am 15. September 2013 entscheiden die Wählerinnen und Wähler nicht nur über die zukünftige Zusammensetzung des bayerischen Parlaments, sondern – per Volksentscheid – auch über fünf neue Staatsziele, die künftig Verfassungsrang erhalten sollen.

Das letzte Wort haben die Bürger – Warum ist das so?

Für eine Änderung der bayerischen Verfassung bedarf es eines Volksentscheides. In Bayern muss über jedes verfassungsändernde Gesetz per Volksentscheid abgestimmt werden. Die fünf Verfassungsänderungen, eine betrifft die „Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl“, werden in getrennten Abstimmungen den Wählern vorgelegt. Dies bedeutet, dass wir Wählerinnen und Wähler direkt entscheiden, ob die Bayerische Verfassung geändert wird.

Stimmen Sie im Volksentscheid ab und beteiligen Sie sich an den politischen Entscheidungen im Freistaat Bayern!

Im nachfolgenden Link sind die Volksentscheide kurz und knackig erläutert. http://www.br.de/wahl/landtagswahl-bayern-volksentscheide-100.html Für alle die es gerne ausführlich mögen, drucke ich die offiziellen Informationen die nächsten Tage ab.

 

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