Frisch aus dem Marktgemeinderat

WerbelinkeLärmschutzwand an der B15
Der Leiter der Abteilung Straßenbau im staatlichen Bauamt, Herr Dreier, informierte den Marktgemeinderat über eine beabsichtigte Lärmschutzmaßnahme an der B15. Als Folge der Absenkung der Lärmsanierungswerte um 3 dB(A) im Jahr 2010 veranlasste das Staatliche Bauamt eine Untersuchung möglicher Lärmschutzmaßnahmen an der B15 in Ergolding. Von einem Fachgutachter wurde die Strecke begutachtet und Schallschutzmaßnahmen vorgeschlagen. Das Ergebnis des Gutachtens ist, dass an zahlreichen Gebäuden an der B15 die Voraussetzung für eine Lärmsanierung erfüllt sind. Die sinnvollste Lösung wäre die Errichtung einer Lärmschutzwand mit einer Höhe von 3 m über Fahrbahnoberkante auf einer Länge von 350 m. Mit dieser Maßnahme ist eine Lärmreduzierung um bis zu 10 dB(A) erreichbar, was für das menschliche Ohr als eine Halbierung des Lärms empfunden wird. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1,5 Millionen Euro, die von der Bundesrepublik Deutschland als Baulastträger getragen werden. Auf den Markt Ergolding kommen keine Kosten zu. Der Marktgemeinderat begrüßte einstimmig die Maßnahme. Somit kann das staatliche Bauamt die Maßnahme weiter planen. Mit einem Baubeginn ist nicht vor 2016 zu rechnen.

Bebauungsplan Schreinerfeld in Käufelkofen
Die Erstellung einer Lärmschutzwand wurde erneut diskutiert, da es problematisch ist hier Grundstücke zu verkaufen. Es soll ein aktuelles Lärmschutzgutachten erstellt werden und entsprechend dem Gutachten Maßnahmen eingeplant werden. Dies wurde einstimmig beschlossen.

Der geänderte Flächennutzungsplan Essenbach im Bezug auf Windkraftanlagen wurde behandelt und keine Einwendungen erhoben.

Auch der Flächennutzungsplan Landshut Auloh Ochsenau wurde behandelt. Hier soll das grüne Zentrum errichtet werden. Auch hier gibt es keine Einwendungen.

Kanalsanierung an den Hausanschlüssen
Teilweise werden Sanierungen der Kanalhausanschlüsse in Ergolding erforderlich. Um hier ein einheitliches und zeitnahes Vorgehen zu erreichen, beschloss der Gemeinderat, dass auch die Kosten der Sanierung bis zum Revisionsschacht auf den Privatgrund der Grundstückseigentümer übernommen werden.

 

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