Aktuelles zu Corona

Liebe Leserinnen und Leser,
aufgrund der aktuellen Entwicklungen Corona Virus sah ich mich als Bürgermeister veranlasst, nachfolgende Maßnahmen zu veranlassen. Dies ist mir nicht leicht gefallen, aber die Maßnahmen haben alle ein Ziel: Die Verbreitung des Virus zu verlangsamen. Gleichzeitig steht der Gesundheitsschutz der Bevölkerung, sowie die Sicherheit und Ordnung im Vordergrund. Dass dies zu Einschränkungen in unserem privaten und beruflichen Leben führt, ist mir bewusst. Doch die Gesundheit und das Allgemeinwohl steht hier im Vordergrund.
Ich bitte dies bei allem zu berücksichtigen.

Nachfolgend auch ein Link zu einem Video

https://www.ergolding.de/rathaus-und-saemtliche-einrichtungen-geschlossen

Eingeschränkter Zutritt im Ergoldinger Rathaus

Im Ergoldinger Rathaus gilt ab Montag, 16.03. bis vorerst zum 19.04. eingeschränkter Zutritt. Das Personal ist nicht persönlich aber in dringenden Fällen telefonisch und per E-Mail erreichbar. Das Bürgerbüro ist für unabweisbare Angelegenheiten, wie z. B. das Passwesen, persönlich im Rathaus für die Bürger da.

Der Markt Ergolding ergreift Maßnahmen, um die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen: Im Ergoldinger Bürgersaal finden bis auf Weiteres keine Veranstaltungen mehr statt. Ferner ist das Bürgerhaus, die Bücherei, das Ergomar Ergolding, das Heimathaus sowie die Turnhallen für den Betrieb geschlossen. Alle Kurse der vhs Landshuter Land entfallen. Neben den Schulen sind auch alle Kindertageseinrichtungen des Marktes Ergolding, von Kinderkrippe über Kindergarten und Hort bis hin zur Mittagsbetreuung geschlossen. Auch das Rathaus ist für die Bürgerinnen und Bürger im oben genannten Zeitraum nur eingeschränkt zugänglich. „Dass wir das Rathaus schließen, dient als Präventionsmaßnahme, das Risiko einer Infektion ist beim ständigen Parteiverkehr einfach zu hoch“, betont Erster Bürgermeister Andreas Strauß. Die Aufgabe des Marktes Ergolding ist es, die Sicherheit und Ordnung der Gemeinde, seiner Bürgerinnen und Bürger und des Personals zu bewahren.

Sollte ein Erkrankungsfall im Rathaus verweilen oder sich ggf. Ein Beschäftiger anstecken, so hätte dies zur Folge, dass ggf. das ganze Rathaus geschlossen werden muss und entsprechend die Aufgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht mehr wahrgenehmen werden können. Der Markt Ergolding bittet alle Bürgerinnen und Bürger, ihr Anliegen zuerst telefonisch abzuklären. Das Personal berät Sie gerne, ob das persönliche Erscheinen im Rathaus notwendig ist. Der Markt Ergolding empfiehlt, nur in dringendsten Fällen das Rathaus persönlich aufzusuchen.

Im Rathaus selbst, gibt es eine zentrale Anlaufstelle, das Bürgerbüro. Dort erhält man entsprechende Auskünfte beziehungsweise wird das Anliegen aufgenommen. Ein Aufsuchen der einzelnen Abteilungen und Zimmer ist nicht möglich. Dies dient ebenfalls der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes. Sollten Sie im Rathaus erscheinen, so wundern Sie sich bitte nicht: Alle Besucherinnen und Besucher des Rathauses werden namentlich registriert, damit bei einem möglichen Erkrankungsfall alle möglicherweise Betroffenen informiert werden können.

Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Einschränkung der persönlichen Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses. Ziel ist es die Ausbreitung des Coronavirus zu verzögern. Dies können wir nur erreichen, wenn wir die persönlichen Kontakte begrenzen.

Die Kommunalwahl findet wie geplant am kommenden Sonntag statt. Hier stellt der Markt Ergolding für jeden Wähler und jede Wählerin einen eigenen Kugelschreiber zur Verfügung. Gerne darf auch ein eigener Kugelschreiber zur Wahl mitgebracht werden. In den Wahllokalen stehen ausreichend Händedesinfektionsmittel parat. Zudem besteht immer noch die Möglichkeit der Briefwahl. Wahlscheine können bis Freitag, 13. März, 15.00 Uhr beim Einwohnermeldeamt beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann noch am Samstag, 14. März 2020 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen oder bei glaubhaftem Verlust des Wahlbenachrichtigungsbriefes für die Urnenwahl Ersatz beantragt werden. Am Wahltag, 15. März 2020 kann bei nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung bis 15.00 Uhr ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden.

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