Aktuelle Infos und Hilfen für Flüchtlinge aus dem Kriegsgebiet
Von Andreas Strauß | 5. März 2022 | Kategorie: Allgemein | Kommentare deaktiviert für Aktuelle Infos und Hilfen für Flüchtlinge aus dem KriegsgebietLandratsamt informiert über Vorgehensweise
Die ersten Flüchtlinge aus der Ukraine sind bereits angekommen, haben bei Verwand-ten und Bekannten Zuflucht gesucht. Das Bayerische Innenministerium hat nun wei-tere Informationen veröffentlicht, wie Registrierung, Unterbringung und die Versorgung der geflohenen Menschen auf Basis des aktivierten §24 Aufenthaltsgesetz vonstatten-gehen soll. Deshalb informiert das Landratsamt auf diesem Weg die Betroffenen, aber auch Bürgerinnen und Bürger, die helfen wollen. Bis auf weiteres gelten aber folgende Maßgaben:
Aufenthalt – Registrierung an den ANKER-Zentren
Menschen aus der Ukraine (mit biometrischem Pass) können vorerst im Besuchersta-tus bis zu 90 Tagen in Deutschland bleiben. Eine unbürokratische Verlängerung über weitere drei Monate ist in Aussicht gestellt. Wichtig ist jedoch eine Registrierung der Flüchtlinge: Dies soll unter anderem in den ANKER-Zentren erfolgen. Für Niederbay-ern ist hierzu ist das ANKER-Zentrum in Deggendorf zuständig: Stadtfeldstr. 11, 94469 Deggendorf, Telefon: 0911 943 84904 (weitere Infos: BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Standorte – Deggendorf (Außenstelle in AnkER-Einrich-tung)). So soll sichergestellt werden, dass die Verteilung der geflohenen Menschen gleichmäßig erfolgt. Im Anschluss ist eine private Wohnsitznahme der Flüchtlinge (z. B. bei Verwandten und Bekannten) ohne weiteres möglich. Die Registrierung ist auch für die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nötig.
Nach unserem Kenntnisstand sind derzeit 46 Flüchtlinge bei Bekannten oder Ver-wandten im Landkreis Landshut untergekommen bzw. wurden durch das Landratsamt vermittelt – diese Zahl ist jedoch nicht abschließend. Die bereits angekommenen Per-sonen müssen sich innerhalb von 90 Tagen ebenfalls im ANKER-Zentrum registrieren.
Nach wie vor können ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass 90 Tage visumsfrei nach Deutschland einreisen. Eine unbürokratische Verlängerung um wei-tere 90 Tage ist möglich. Die Stellung eines Asylantrags ist deshalb NICHT nötig.
Erhöhung der Unterbringungskapazitäten im Landkreis Landshut
Die Vorbereitungen für die Errichtung einer Notunterkunft bzw. Ankunftszentrum in der Happy Sports-Halle in Ergolding laufen auf Hochtouren. Zu diesem Zweck wurde am Landratsamt eine Koordinierungsgruppe installiert, in der Mitarbeiter aus dem Auslän-deramt, Katastrophenschutz, Bauverwaltung, Jugendamt sowie Vertreter der Feuer-wehren engagiert sind.
Neben der Unterbringung der Flüchtlinge selbst müssen auch Themen wie Verwal-tung, Übersetzungsleistungen, Verpflegung, ärztliche Versorgung, Corona-Testung und Impfangebot auf die Beine gestellt werden. Parallel versuchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes, die bestehenden dezentralen Unterbringungska-pazitäten weiter auszubauen – mit Erfolg, sodass in absehbarer Zeit Kapazitäten für die Unterbringung von rund 700 Personen (dezentral und Notunterkunft) zur Verfügung stehen werden: Entscheidend hierfür ist auch die enorme Hilfsbereitschaft der Bevöl-kerung, kurzfristig Wohnraum für die Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen.
Unterkünfte: Bitte beim Landratsamt melden
Menschen, die Ferienwohnungen, leerstehende Einliegerwohnungen, freie Zimmer, Pensionen oder weiter Unterkunftsmöglichkeiten zur Verfügung stellen wollen, werden gebeten, ihr Angebot an das Ausländeramt am Landratsamt Landshut zu übermitteln. Hierfür wurde eine Hotline eingerichtet unter der Nummer 0871 408-1800 oder per E-Mail an ukrainehilfe@landkreis-landshut.de . Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen dann bei Bedarf auf Sie zu.
Aktuell ist vorgesehen, dass die Flüchtlinge Leistungen nach dem Asylbewerberleis-tungsgesetz beziehen können, sofern sie registriert sind. Wenn akut weitere Leistun-gen (finanzielle Unterstützung, Krankenhilfe, etc.) erforderlich sind, können Fragen un-ter der Nummer 0871 408-2102 oder per E-Mail an sozialhilfeverwaltung@landkreis-landshut.de gestellt werden.
Familien für unbegleitete Kinder und Jugendliche
Da es denkbar ist, dass auch unbegleitete Minderjährige ohne ihre Eltern oder erzie-hungsberechtigte Personen aus der Ukraine im Landkreis ankommen, sucht das Ju-gendamt vorsorglich insbesondere auch Familien, die bereit wären, Jugendliche vo-rübergehend oder auf Dauer bei sich aufzunehmen. Sprachkenntnisse in Ukrainisch oder Russisch wären von Vorteil. Bitte melden Sie sich unter kreisjugendamt@land-kreis-landshut.de oder Tel. 0871 408-4700.
Infos im Internet
Weitere Informationen gibt es auf www.landkreis-landshut.de. Andere Hilfsangebote wie Geld- oder Sachspenden werden nicht vom Landratsamt organisiert. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die großen Hilfsorganisationen oder informieren sich auf www.ukraine-hilfe.bayern.de