„Förderung gleichwertiger Lebensver­hältnisse und Arbeitsbedingungen“ Volksentscheid 1

2. Begründung des Landtags

Im vom Landtag beschlossenen gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen von CSU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP (LT-Drs. 16/15140) wird zur Begründung Folgendes ausgeführt:

Zu § 1 (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 – Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen). Der in Art. 3 Abs. 2 einzufügende Satz 2 der Verfassung erklärt die Förderung gleichwertiger Lebens-verhältnisse und Arbeitsbedingungen zum Staatsziel.

Durch das Wort „fördert“ wird klargestellt, dass gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen zunächst einmal eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sind und keine alleinige Aufgabe des Staates. Das „Fördern“ gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen zum Staatsziel zu erheben, bedeutet aber, dass der Staat diesem Ziel bei all seinen Handlungen ein besonderes Gewicht beizumessen hat. Das soll auch mit dem Wort „sichert“ unterstrichen werden. Ein Rechtsanspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen kann hieraus jedoch nicht hergeleitet werden.

„Gleichwertig“ bedeutet nicht „gleichartig“. Die unterschiedlichen strukturellen, historischen, kulturellen, gesellschaftlichen und natürlichen Voraussetzungen der einzelnen Landesteile Bayerns sind stets zu bei-rücksichtigen. Der Staat muss allerdings nicht nur Mindestvoraussetzungen für die Bedürfnisse der Menschen in allen Landesteilen sicherstellen, wie dies schon durch das Sozialstaatsprinzip geboten ist, sondern auch dafür Sorge tragen, dass die Menschen in Bayern in allen Landesteilen auch die gleichen Chancen für ihre Lebensentwicklung haben.

„Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen“ sind umfassend zu verstehen und beinhalten sämtliche Lebens- und Arbeitsbereiche, wie das Wohnen, die Bildung, die Freizeit, die Erholung, die Daseinsfürsorge, soziale und kulturelle Leistungen, sowie die berufliche Entwicklung des Einzelnen, egal ob als Arbeiter, Angestellter oder Selbständiger.

Durch die Formulierung in Stadt und Land wird hervorgehoben, dass gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten anzustreben sind.

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