„Angelegenheiten der Europäischen Union“ – Volksentscheid 3

Im nachfolgenden Link sind die Volksentscheide kurz und knackig erläutert. http://www.br.de/wahl/landtagswahl-bayern-volksentscheide-100.html Für alle die es gerne ausführlich mögen nachfolgend eine offizielle, ausführliche Information.

Text der Verfassungsänderung

„(4) 1Über Angelegenheiten der Europäischen Union hat die Staatsregierung den Landtag zu unterrichten. 2Ist das Recht der Gesetzgebung durch die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union betroffen, kann die Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben durch Gesetz gebunden werden. 3Ist das Recht der Gesetzgebung durch ein Vorhaben der Europäischen Union betroffen, hat die Staatsregierung bei ihren verfassungsmäßigen Aufgaben die Stellungnahmen des Landtags maßgeblich zu berücksichtigen. 4Das Nähere regelt ein Gesetz.“

1. Inhalt des Gesetzes

Das Gesetz sieht folgende Änderung vor:

– Der Landtag kann die Staatsregierung in ihren Aufgaben bei der Übertragung von Gesetzgebungszuständigkeiten Bayerns auf die Europäische Union durch Gesetz binden.

– Außerdem hat die Staatsregierung Stellungnahmen des Landtags zu Vorhaben der Europäischen Union, die Gesetzgebungszuständigkeiten Bayerns unmittelbar betreffen, maßgeblich zu berücksichtigen.

– Die Pflicht der Staatsregierung, den Landtag in Angelegenheiten der Europäischen Union zu informieren, wird ausdrücklich in die Verfassung aufgenommen.

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